Neue Covid Verordnung ab Montag 20. Dezember 2021
Die Details zu den ab Montag, 20. Dez. 2021 geltenden Regeln sind von BAG und BASPO in den FAQs zu einem grossen Teil veröffentlicht.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Diese neuen Regelungen sind vorerst bis zum 24. Jan. 2022 festgelegt.
Hier die wichtigsten Änderungen:
- In allen Innenräumen, auch im Kurssaal, gilt für Personen über 16 Jahren grundsätzlich die 2G-Zertifikats- und Maskentragepflicht. Für Jugendliche von 12 bis 16 Jahren gilt nur die Maskentragepflicht.
- Die Zertifikatspflicht gilt nicht für angestellte Lehrer und Mitarbeiter während deren Tätigkeit als Angestellte (als Kursteilnehmer und Partybesucher sind sie zertifikatspflichtig). Für Inhaber, die gleichzeitig unterrichten, ist ein Zertifikat jedoch vorgeschrieben!
- In Restaurationsbereichen, Snackbars, Kaffeeecken, Pausenräumen etc. gilt für alle die 2G-Zertifikats-, Maskentrage- und Sitzpflicht (bei Konsumationen). Es ist nicht erlaubt, im Stehen zu essen oder zu trinken.
- Für Übungsabende, Tanzpartys und andere Tanzveranstaltungen gilt die 2G-plus-Regel: Es erhalten also nur Geimpfte und Genesene Zutritt, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen können. Vom Corona-Test befreit sind Personen, die in den letzten vier Monaten eine Impfung erhalten haben oder genesen sind. Die Maskentrage- und Sitzpflicht entfällt, aber zusätzlich müssen die Kontaktdaten aufgenommen werden (Contact Tracing).
Diese neuen Regelungen sind vorerst bis zum 24. Jan. 2022 festgelegt.